Allgemeine Geschäftsbedingungen

01. Geltungsbereich

01.01. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs­bedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Pier 7 Foods Import GmbH („Pier 7“) und ihren Abnehmern („Kunden“) gleich ob Verträge online oder offline abgeschlossen werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der vom Kunden bei Vertragsschluss bestätigten Fassung.

01.02. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob Pier 7 die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).

01.03. Die AGB von Pier 7 gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Pier 7 ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z. B. E-Mail, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Pier 7 in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

01.04. Individuelle Vereinbarungen zwischen Pier 7 und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein Vertrag bzw. die Bestätigung von Pier 7 in Schrift- oder Textform maßgebend

01.05. Der Kunde hat rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail, Brief) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

01.06. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne einen entsprechenden Hinweis, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

02. Registrierung als Kunde

02.01. Für Online-Bestellungen ist eine Registrierung des Kunden für den Online-Shop von Pier 7 erforderlich.

02.02. Pier 7 legt für jeden registrierten Kunden ein Benutzerkonto an. Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten des Kunden sind gegenüber Pier 7 unverzüglich anzuzeigen.

03. Vertragsschluss

03.01. Die Darstellung der Waren im Katalog, in Newsletter, Werbebroschüren für Aktionen oder im Online-Shop der Pier 7 stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Pier 7 dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Kauf von Waren abzugeben.

03.02. Die Bestellung der Ware durch den Kunden – gleich ob online oder offline – gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Pier 7 berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen.

03.03. Pier 7 kann das Angebot schriftlich durch Auftragsbestätigung (z. B. E-Mail, Brief) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden annehmen. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist in der Auftragsbestätigung von Pier 7 eine verbindliche Annahme durch Pier 7 zu sehen.

03.04. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren und sonstigen Leistungen.

03.05. Pier 7 ist berechtigt, den Auftrag des Kunden ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

03.06. Nach Auftragsbestätigung oder Auslieferung durch Pier 7 sind vom Kunden gewünschten Änderungen und Ergänzungen des Auftrags nur durch gesonderte Vereinbarung zwischen Pier 7 und dem Kunden möglich.

04. Warenverfügbarkeit

04.01. Sollte zum Zeitpunkt der Bestellung die vom Kunden bestellten Waren nicht mehr verfügbar sein, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab.

04.02. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden nicht an, wird er dem Kunden etwaige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

05. Liefertermine und Lieferverzug

05.01. Die in der Auftragsbestätigung von Pier 7 genannten Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine für Pier 7 unverbindlich. Werden abweichend hiervon verbindliche Liefertermine schriftlich (z. B. E-Mail, Brief) durch Pier 7 ausdrücklich zugesichert, stehen diese unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.

05.02. Kann Pier 7 verbindliche Liefertermine aus Gründen, die Pier 7 nicht zu vertreten hat, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Pier 7 den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch zu dem neuen Liefertermin nicht verfügbar, ist Pier 7 berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts durch Pier 7, wird Pier 7 eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer von Pier 7.

05.03. Pier 7 ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

05.04. Pier 7 haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, sofern diese durch höhere Gewalt (d. h. unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse) gegenüber Pier 7 oder Zuliefererbetrieben von Pier 7 verursacht wurden. Solche von Pier 7 nicht zu vertretenden Umstände verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

05.05. Die Rechte des Kunden nach Ziffer 9 und 11 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von Pier 7, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

06. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

06.01. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort (§ 269 Abs. 1 BGB) für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Pier 7 berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

06.02. Leihgebinde (Paletten, Fleischkisten, Trolleys etc.) zum Transport der Ware bleiben auch dann Eigentum von Pier 7, wenn Pier 7 hierfür ein Pfand berechnet hat. Sie sind nach dem Transport der Ware unverzüglich und ordnungsgemäß gereinigt an Pier 7 zurückzugeben. Pier 7 kann die Rücknahme verschmutzter oder defekter Leihgebinde ablehnen oder diese auf Kosten des Kunden reinigen lassen.

06.03. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine vom Kunden gewünschte Lieferung durch Pier 7 in temperaturregulierten Kühlfahrzeugen von Pier 7, ihrer Subunternehmer oder Spediteure. Der Kunde bestätigt bei Lieferung durch Unterzeichnung des Lieferscheins, dass die entsprechenden Temperaturanforderungen bei Anlieferung der Ware erfüllt sind (Tiefkühlware nicht über -15 °C; gekühlte Ware 0 °C bis +4 °C).

06.04. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.

06.05. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung durch Pier 7 aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist Pier 7 berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

06.06. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Pier 7 sowie die gesetzlichen Ansprüche von Pier 7 (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Die pauschale Entschädigung nach Ziffer 6.5 Satz 2 wird jedoch auf weitergehende Geldansprüche angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Pier 7 überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als die pauschale Entschädigung nach Ziffer 6.5 Satz 2 entstanden ist.

06.07. Pier 7 ist gemäß dem seit dem 01.01.2019 gültigen Verpackungsgesetz bei der zentralen Registrierungsstelle angemeldet. Etwaige Serviceverpackungskosten sind vor Auslieferung vom Kunden an Pier 7 zu entrichten.

07. Preise und Zahlungsbedingungen

07.01. Die Preise werden individuell vereinbart und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

07.02. Sofern der Kunde Pier 7 mit dem Versand der Ware beauftragt, sind im Preis die Verpackung der Ware und der Versand an eine Lieferadresse (Türschwelle oder vereinbarter Abladeort) in Deutschland oder Österreich enthalten. Bei einem Versand ins Ausland werden dem Kunden die Transportkosten ab Lager ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.

07.03. Der Kaufpreis ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – per Vorauskasse, Barzahlung bei Anlieferung oder sofortigem Lastschrifteinzug zur Zahlung fällig. Pier 7 behält sich das Recht vor, die Zahlungsmöglichkeiten zu ändern.

07.04. Leistet der Kunde den Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht, kommt er in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Pier 7 behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch von Pier 7 auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gegenüber Kaufleuten (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

07.05. Eine Zahlung des Kunden gilt als geleistet, wenn Pier 7 über den Betrag verfügen kann. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von Pier 7 endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.

07.06. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Ziffer 9.4 Satz 2 dieser AGB, unberührt.

07.07. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von Pier 7 auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist Pier 7 nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Pier 7 den Rücktritt sofort erklären. Die die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

08. Eigentumsvorbehalt

08.01. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Pier 7 aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Pier 7 das Eigentum an den verkauften Waren vor.

08.02. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde über die Waren nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verfügen. Die daraus entstehenden Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an Pier 7 ab. Pier 7 nimmt die Abtretung hiermit an. Bei einem Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, dass der Kunde den Geldbetrag als Verwahrer besitzt. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme der Forderung in einem kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.

08.03. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erwirbt Pier 7 Eigentum an dem neuen Erzeugnis. Die Verarbeitung wird vielmehr durch den Kunden für Pier 7 vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von Pier 7 befindlichen Sachen verarbeitet wird, erwirbt Pier 7 das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

08.04. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, Pier 7 nicht gehörenden Sachen, erwirbt Pier 7 Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und Pier 7 sich einig, dass der Kunde Pier 7 anteilmäßig Miteigentum an der Hauptsache überträgt; die Übertragung nimmt Pier 7 hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum von Pier 7 an einer Sache verwahrt der Kunde für Pier 7.

08.05. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Pier 7 berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Pier 7 ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Pier 7 diese Rechte nur geltend machen, wenn Pier 7 dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

08.06. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von Pier 7 um mehr als 10%, wird Pier 7 auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Pier 7 freigeben.

09. Mängelansprüche des Kunden

09.01. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

09.02. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.

09.03. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Pier 7 wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von Pier 7, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

09.04. Pier 7 ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

09.05. Pier 7 erstattet dem Kunden die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Pier 7 vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

09.06. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

10. Wareneingangs­kontrolle

10.01. Die Mängelansprüche des Kunden nach Ziffer 9 setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Lebensmitteln hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dies Pier 7 unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind noch am Tag der Lieferung geltend zu machen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind am Tag der Entdeckung des Mangels schriftlich (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) anzuzeigen.

10.02. Die Ware ist insbesondere auf Anlieferungstemperatur zu prüfen. Es ist auch zu prüfen, das auf der Ware angegebenen Haltbarkeitsdatums mit dem auf dem Lieferschein angegebenen Haltbarkeitsdatum übereinstimmt.

10.03. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Pier 7 für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

10.04. Der Kunde hat Verlust oder Beschädigung der Ware Pier 7 und dem Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Versendung der Ausführung bestimmten Person („Transportunternehmen“) anzuzeigen. Äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind dem Transportunternehmen spätestens bei Ablieferung anzuzeigen; versteckte Mängel am Tag der Entdeckung des Mangels. Die Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung hat schriftlich (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) mit hinreichender Dokumentation zu erfolgen. Nimmt der Kunde die Schadensanzeige verspätet oder nicht ordnungsgemäß vor, hat er Pier 7 alle daraus resultierenden Schäden zu ersetzen.

11. Haftung

11.01. Pier 7 haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

11.02. Pier 7 haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pier 7, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.03. Die sich aus Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Pier 7 nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Pier 7 einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.04. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, nur vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn Pier 7 die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

12. Geheimhaltung

12.01. Preise, die zwischen Pier 7 und dem Kunden individuell verhandelt werden, sind kundenspezifisch und unterliegen der Geheimhaltung durch den Kunden.

12.02. Werden kundenspezifische Preise vom Kunden weitergegeben und entsteht Pier 7 dadurch ein Schaden, kann Pier 7 den entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden ersetzt verlangen.

13. Schlussbestimmungen

13.01. Pier 7 ist berechtigt, die für den Online-Shop registrierten Kunden über Aktualisierungen des Systems zu informieren und die Aktualität der hinterlegten Stammdaten regelmäßig abzufragen.

13.02. Diese AGB sowie die Vertragsbeziehung d.h. auch für die einzelnen Kaufverträge zwischen Pier 7 und dem Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.

13.03. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 85232 Bergkirchen. Pier 7 ist berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

13.04. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das vorstehende Schriftformerfordernis.

13.05. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pier 7 ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.